AGB Sonderregelung hinsichtlich Corona

Sonderregelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Morgentau Events hinsichtlich der Coronavirus Pandemie

  1. Die Pandemie trifft die Veranstaltungsbranche besonders hart, die meisten Veranstaltungen und Events werden zwangsläufig bis auf Weiteres storniert. Des Weiteren sind viele Kunden verunsichert und zögerlich im Bezug auf die Planung & Buchung. Wir vertrauen darauf, dass wir alle zusammen das Corona Infektionsgeschehen in den Griff bekommen und dass es schon bald wieder möglich ist sich mit Freunden & Familie zu treffen und diese zu Festen einzuladen.
  2. Daher geben wir unseren Kunden durch unsere „Sonderregelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Coronavirus Pandemie“ die Möglichkeit risikofrei zu planen und kostenfrei zu Stornieren. Hier die Bedingungen:

 

§ 1 Geltung der Sonderregelung

  1. Sollte eine behördliche Anordnungen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes die Durchführung Ihrer geplanten Veranstaltung untersagen, dann stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung. Hierbei gilt immer die aktuelle Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus.
  2. Ausschlagbebend ist immer die Anzahl an zulässigen Gästen für private Veranstaltungen und das Kontaktverbot. Wenn sie für Ihre Veranstaltung mehr als 50 Personen eingeladen haben und es zum Zeitpunkt der Veranstaltung untersagt ist private Veranstaltungen mit über 50 Personen durchzuführen, dann sind sie verpflichtet dazu Ihre Veranstaltung mit einer geringeren Personenzahl abzuhalten, solange diese nicht geringer ist als 75% der ursprünglichen Gästeanzahl. Ansonsten gelten die Kündigungsmöglichkeiten unserer AGB.

Auszug der ABG: § 7 Kündigungsmöglichkeiten

  1. Kündigt der Kunde den Vertrag, ist er verpflichtet, der Firma Morgentau Events den dadurch entstanden Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten.
  2. Bei Kündigung bis 21 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet 25% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
  3. Bei Kündigung bis 14 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet 50% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
  4. Bei Kündigung bis 7 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet 70 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen, danach wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.

 

§ 2 Weitere Punkte der Sonderregelung

  1. Sie als Kunde werden nicht dazu gezwungen, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Selbstverständlich würden wir uns sehr freuen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt auf uns zurückkommen.
  2. Es ist uns wichtig, dass sie uns so früh wie möglich über eine Absage in Kenntnis setzen.